Fahren ohne Fahrerlaubnis

27.11.2019 um 00:00


Am 27.11.2019, gg. 12.20 Uhr wurde eine 21-jährige Pkw-Fahrerin in Neumarkt in der Ingolstädter Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte die Fahrerin einen italienischen Führerschein der Klasse B mit dem Ausstellungsdatum November 2017 vorzeigen. Da die Frau bereits seit Juni 2017 ihren dauerhaften Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland gründete, erlangte sie somit die italienische Fahrerlaubnis nach dem Zuzug nach Deutschland. Somit hat die vorgezeigte italienische Fahrerlaubnis in Deutschland keine Gültigkeit. Die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug wurde untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

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