Trunkenheit im Verkehr - infolge Alkohol/Fahren ohne Fahrerlaubnis

15.11.2019 um 00:00

Am 15.11.2019, gegen 21:35 Uhr, fiel ein 26-jähriger Rollerfahrer einer Polizeistreife durch seine unsichere Fahrweise in der Dammstraße in Neumarkt i.d.OPf. auf. Die Beamten wendeten ihr Fahrzeug um den jungen Mann einer Kontrolle zu unterziehen. Währenddessen war der Kleinkraftrad-Fahrer bereits auf einen Pkw, Land Rover  eines 39-jährigen Mannes aufgefahren, der an der Rot zeigenden Lichtzeichenanlage wartete. Verletzt wurde niemand. Auch an den Fahrzeugen entstand kein erkennbarer Schaden. Die Beamten nahmen Alkoholgeruch an dem jungen Rollerfahrer war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest fiel positiv aus. Zudem wurde festgestellt, dass der 26-Jährige nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahr wurde unterbunden und der Roller verkehrssicher abgestellt. Im Klinikum erfolgte eine Blutentnahme.
Anschließend wurde der ebenfalls 26-jährige Halter des Rollers an seiner Wohnadresse angetroffen. Er gab an, gewusst zu haben, dass der Unfallverursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Trotzdem erlaubte er ihm das Fahren seines Kleinkraftrades.

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